Urteile

Auch LSG Baden-Württemberg erkennt nun Anspruch auf 24-Stunden-Intensivpflege

Der 5. Senat des LSG Baden-Württemberg in einem Eilverfahren den Anspruch eines beatmungspflichtigen Versicherten auf Behandlungspflege (u.a. spezeille Krankenbeobachtung) über 24 Stunden täglich bejaht.

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