Rechtsschutz
Rechtsschutz für Pflegedienste
Beratung und Vertretung von Pflegediensten und Einrichtungen bei
- Vertragsgestaltung
- MDK-Prüfung
- Transparenzbericht
- Anhörung bei Vertragsverstößen
- Maßnahmenbescheid
- Prüfung der Heimaufsichtsbehörde
- Forderungseinzug
- Abrechnung bei privater Kranken- und Pflegeversicherung / Beihilfe
- Vergütungsverhandlung
- Schiedsverfahren
- Vergütungsrückforderung
Rechtsschutz für Versicherte
Rechtsschutz bei Ablehnung durch die Krankenkasse
Gegen eine Ablehnungsentscheidung einer Krankenkasse können Sie binnen einer Frist von einem Monat seit Zugang Widerspruch einlegen.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und Spezialisierung im Kranken- und Pflegeversicherungsrecht kann ich Ihnen die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs bzw. einer Klage gegen Ihre Krankenkasse schnell und zuverlässig mitteilen.