Sozialgericht Berlin verurteilt AOK Nordost zur Zahlung des Wohngruppenzuschlags
Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 02.11.2017 – S 111 P 1524/14 Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 02.11.2017 die AOK Nordost verurteilt, dem in einer Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Personen lebenden Kläger den Wohngruppenzuschlag nach § 38 a SGB XI zu zahlen. Die AOK Nordost lehnte den Antrag des Versicherten zunächst mit der Begründung ab, […]